Förderung der Kindertagespflege

Der Landkreis Leer fördert die Betreuung von Kindern in Tagespflege bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.  

Über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der laufenden Geldleistung informiert die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege.

Über die Höhe der Kostenbeiträge informiert die Satzung Kostenbeiträge Kindertagespflege.