Die Seite KITAP-Landkreis Leer möchte über die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege, als Alternative zur Krippe und Kindergarten, informieren und präsentieren.
| Großtagespflegestelle max. 8 Kinder | |
| Tagespflegestelle max. 5 Kinder |
Alle hier aufgeführten Kindertagespflegepersonen verfügen über eine gültige Betreuungserlaubnis des Jugendamtes Leer und haben somit vom Jugendamt abgenommene Räumlichkeiten, einen Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs und mindestens das DJI Curriculum .
Im Vergleich zur Kinderkrippe und Kindergarten ist die Kindergruppe in einer Kindertagespflege kleiner. Gerade Kleinkindern fällt es dadurch leichter, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Mit der Zeit entwickeln sich erste Freundschaften, und die Kinder lernen, aufeinander zu achten und miteinander umzugehen.
Alle Kindertagespflegepersonen werden stetig vom Jugendamt geprüft, haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und verfügen über einen aktuellen Erste-Hilfe-am Kind-Schein. In Großtagespflegestellen werden zeitgleich bis zu 8 Kinder mit zwei Bezugspersonen betreut.
Fördert Vertrauen
Eingewöhnung nach Bedarf
Keine Vollzeit-Pflicht
je nach Einkommen
stetiger Austausch mit den Eltern
KLEINE GRUPPEN
ermöglichen eine individuelle Förderung
zum Beispiel Früh- & Spätschicht
In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Tagesmutter oder der Tagesvater als verlässliche Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung
Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.
Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt.
(Ergänzung: Im Landkreis Leer legen die einzelnen Kommunen die Beitragssätze für die Krippen fest.)
Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.
(Quelle: https://www.bvktp.de/was-istkindertagespflege/) Bundesverband für Kindertagespflege
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