Förderung der Kindertagespflege

Landkreis Leer

Der Landkreis Leer fördert die Betreuung von Kindern in Tagespflege bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.  

Über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der laufenden Geldleistung informiert die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege.

Über die Höhe der Kostenbeiträge informiert die Satzung Kostenbeiträge Kindertagespflege.

 

Download Satzung Kostenbeiträge Kindertagespflege

Download Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Download Antrag auf Förderung der Tagespflege

 

Wenn ein Antrag auf Förderung der Tagespflege gestellt werden möchte, bitte an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Leer wenden.  (Quelle: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/Tagespflege)