Infos zur Kindertagespflege
Im Vergleich zur Kinderkrippe und Kindergarten ist die Kindergruppe in einer Kindertagespflege kleiner. Neuankömmlingen fällt es dadurch leicht, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Mit der Zeit entwickeln sich erste Freundschaften, und die Kinder lernen, aufeinander zu achten und miteinander umzugehen.
Alle Kindertagespflegepersonen werden stetig vom Jugendamt geprüft, haben einen erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und verfügen über einen aktuellen Erste-Hilfe-am Kind-Schein. In Großtagespflegestellen werden zeitgleich bis zu 10 Kinder betreut, jedoch bleibt der Betreuungsschlüssel gleich.
Fördert Vertrauen
Eingewöhnung nach Bedarf
Keine Vollzeit-Pflicht
Bis zu 4,20 € /Std.
stetiger Austausch mit den Eltern
KLEINE GRUPPEN
ermöglichen eine individuelle Förderung
zum Beispiel Früh- & Spätschicht
In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt.
(Ergänzung: Im Landkreis Leer legen die einzelnen Kommunen die Beitragssätze für die Krippen fest.)
Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.
Kleine, überschaubare Gruppe
Stabile Bindungs- und Bezugsperson
Individuelle Betreuung
Familiäre bzw. familienähnliche Situation
Flexible Betreuungszeiten möglich
Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerecht eingerichteten Räumen
Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
(Quelle: https://www.bvktp.de/was-istkindertagespflege/) Bundesverband für Kindertagespflege
Dadurch das Kinder unter drei Jahren nicht einfach hin- und hergeschoben werden sollen und es trotzdem den Fall geben kann, dass die Tagesmutter mal krank wird, sollen gesetzlich (seit 2011) sogenannete Vertretungsmodelle zur Verfügung stehen wie z.B
Allerdings gibt es noch keine ausgearbeitete Lösung vom Landkreis Leer. Derzeit ist es so, dass die betroffenen Eltern sich bei dem zuständigen Jugendamt melden und eine individuelle Lösung gefunden wird.